Neue Standards, neue gesetzliche Regelungen, neue finanzielle Herausforderungen. Die am 1. April 2017 eingeführte Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) bedeutet auch für Unternehmen die schon länger mit elektronischen Kassensystemen arbeiten eine schwierige Umstellung. Vor allem Klein- und Mittelunternehmen sind von den hohen Kosten betroffen und wer nicht aufpasst und keine ordnungsgemäße Registrierkasse führt, muss mit Bußgeldern von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Anschaffung eines neuen Registrierkassensystems sollte daher gut durchdacht werden, um eine sorglose Umstellung zu garantieren.
Ein weiteres Unternehmen, welches bereits mit CashLine arbeitet ist die Firma Hackenbuchner in der Getreidegasse. Trotz jahrelanger Erfahrung mit elektronischen Registrierkassen standen auch sie vor großen Herausforderungen: „Was für Klein- und Mittelbetriebe schwierig ist, ist die finanzielle Belastung,“ erklärt Geschäftsinhaberin Alexandra Düringer. „Wir mussten aufgrund der neuen Standards wieder aufrüsten, obwohl wir bereits ein intaktes Registrierkassensystem hatten.“